ADFC fordert einen Radverkehrsplan und eine:n Fahrradbeauftrage:n für Hamm - ADFC Hamm
Frau auf geschütztem Radfahrstreifen

Frau auf geschütztem Radfahrstreifen © ADFC / Krone

ADFC fordert einen Radverkehrsplan und eine:n Fahrradbeauftrage:n für Hamm

Nach einem guten "Aufbruch" der Ampelkoalition in Sachen Radverkehr scheint die Verkehrswende in Hamm ins Stocken geraten zu sein.

Nach der Kommunalwahl 2020 hegte der ADFC große Erwartungen, da der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition einen Aufschwung für den Radverkehr in Hamm versprach. "Wir wollen, dass Radfahren in Hamm die bevorzugte Alternative für den Weg zur Arbeit, den Schulweg und in der Freizeit wird." Tatsächlich gab es nach der Wahl einige Entwicklungen. Der Abbau von fast 200 Umlaufsperren und das Programm zur Installation von 2000 Fahrradständern pro Jahr waren positive Schritte für den Radverkehr. Die Planung der Radhauptrouten wurde gestartet, und bereits Ende 2021 wurde die erste Planung für die Radhauptroute nach Uentrop und Werries vorgestellt. Mittlerweile liegen auch Planungen für Braam-Ostwennemar, Westtünnen, Rhynern und Pelkum vor. Leider wurde nur wenig davon umgesetzt.

Aktuell scheint der versprochene Aufbruch durch die Koalition zum Stillstand gekommen zu sein, viele geplante Maßnahmen wurden noch nicht realisiert und punktuelle Einzelmaßnahmen bringen keine wirkliche Verbesserung für das Radfahren in Hamm.

Seit drei Jahren finden regelmäßige Gespräche zwischen dem ADFC und der Stadt Hamm statt, in denen der ADFC über die Vorhaben der Stadtverwaltung informiert wird und Vorschläge zur Verbesserung der Radwege und zur Erhöhung der Sicherheit der Radfahrenden einbringen kann. Bisher wurden jedoch nur wenige Vorschläge des ADFC umgesetzt. Die Ergebnisse der letzten drei Jahre hat der ADFC in einer Zwischenbilanz zusammengefasst.

ADFC fordert einen umfassenden Radverkehrsplan für Hamm

Die gegenwärtigen städtischen Planungen konzentrieren sich ausschließlich auf die Radhauptrouten zu den verschiedenen Stadtbezirken, was in praktischer Hinsicht sämtliche Ressourcen der Stadt für den Radverkehr in den kommenden Jahren bindet. Es besteht jedoch dringender Bedarf an einem sicheren und komfortablen Radwegenetz innerhalb der Bezirke, um den Umstieg auf das Fahrrad für die Bevölkerung zu erleichtern. Hierfür ist ein durchdachter Radverkehrsplan für die Stadt Hamm erforderlich, der das aktuelle Verkehrsaufkommen berücksichtigt. Bedauerlicherweise liegen der Stadt keine konkreten Zahlen zum Radverkehr vor. Eine systematische Planung ist jedoch nur auf Basis einer datengestützten Analyse des Radverkehrs möglich. Hierfür sind Informationen zur aktuellen Fahrradinfrastruktur, den Nutzungsmustern und -trends sowie zur Identifizierung von Gefahrenstellen für Radfahrer erforderlich, um eine durchgängige, komfortable und sichere Radinfrastruktur zu schaffen.

Derzeit werden lediglich punktuelle Maßnahmen an Radwegen umgesetzt, häufig aufgrund von Anträgen der Bezirksvertretungen oder es wird die Markierung von Radverkehrsfurten zur Gefahrenabwehr vorgenommen, jedoch existiert kein durchgängiges Konzept für den Radverkehr in Hamm.

Die Stadt Hamm braucht eine:n Radverkehrsbeauftragte:n

Für die Umsetzung eines Radverkehrskonzeptes ist eine verantwortliche Stelle in der Stadtverwaltung notwendig. Eine solche Stelle muss neu geschaffen werden und sollte die Belange des Radverkehrs federführend vertreten. Der Fahrradbeauftragte sollte folgende Verantwortlichkeiten im Bereich Radverkehr übernehmen:

1. Planung:

  • Bei allen Planungen des Tiefbauamtes oder externer Planer auf Einhaltung der Radverkehrsanforderungen (ERA 2010 etc.) achten.
  • Sicherstellung der Erschließung für den Radverkehr in Neubaugebieten.
  • Leitung der Arbeitsgruppe (AG) Radverkehr in der Stadtverwaltung.

2. Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur

  • Systematische Verbesserung der vorhandenen Radverkehrsinfrastruktur durch eigene Untersuchungen oder Hinweise.
  •  Umsetzung von Markierungslösungen zur besseren Führung und Erhöhung der Sicherheit.

3. Verkehrsregeln:

  • Überprüfung der Verkehrsregeln auf Fahrradfreundlichkeit.
  • Initiierung von Regeländerungen, z.B. Grünpfeil für Fahrräder und Anpassung von Ampelschaltungen.

4. Verkehrssicherheit:

  •  Gewährleistung der Verkehrssicherheit für den Radverkehr.
  •  Systematische Auswertung von Radverkehrsunfällen, insbesondere mit Schwerverletzten.
  •  Überprüfung auf vermeidbare Maßnahmen wie Beseitigung von Sichthindernissen, Änderung von Ampelschaltungen und bessere Markierung von Radwegen.

5. Öffentlichkeitsarbeit:

  • Kontaktpflege mit der Öffentlichkeit, Verbänden und Parteien.
  •  Dokumentation der Entwicklungen und Aktivitäten im Radverkehr.

6. Fahrradparken und -teilen:

  • Verantwortlich für Fahrradparken, Fahrradverleih, E-Scooter und Fahrradmitnahme.

7. Radverkehrsförderung:

  • Zuständig für die betriebliche Radverkehrsförderung.
  • Förderung von Lastenrädern.

Der Fahrradbeauftragte agiert als zentrale Figur, die verschiedene Aspekte des Radverkehrs plant, überwacht und fördert, um die Radmobilität in der Stadt zu verbessern.


https://hamm.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-einen-radverkehrsplan

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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